Polizei spielt taktische Spielchen

Pressemitteilung: Polizei bezweifelt Versammlungscharakter des Antifa-Camps

Für das Ende August geplante Antifa-Camp in Dortmund-Dorstfeld fand am Mittwoch, den 1. August, ein vorbereitendes Gespräch zwischen Veranstaltern und Polizei statt. Dabei vertrat die Polizei den Standpunkt, dass es sich bei dem als Dauerkundgebung angemeldeten Camp nicht um eine Versammlung handle. Zuständig sei daher die Stadt Dortmund und zur Durchführung somit zahlreiche Einzelentscheidungen unterschiedlichster Behörden einzuholen. Die Organisatoren des antifaschistischen Zeltlagers haben für die Interpretation der Polizei kein Verständnis.

“Es handelt sich selbstverständlich um eine politische Versammlung. Wir wollen mit dem Camp ausdrücken, dass es in Dortmund-Dorstfeld keine ‘national befreite Zone’ gibt”, so Tobias Schmidt, Pressesprecher des Vorbereitungskreises. Als “national befreite Zonen” bezeichnen Ideologen der rechten Szene Stadtviertel, in denen die Neonazis ihre Politik umsetzen können, ohne mit Widerstand rechnen zu müssen. Der Stadtteil Dorstfeld war in der Vergangenheit immer wieder als Beispiel für eine solche Zone benannt worden. “Die Neonazis behaupten, Dorstfeld sei ihr Stadtviertel. Deswegen ist uns wichtig, Tag und Nacht in dem Stadtteil präsent zu sein, um ihre Parolen zu widerlegen und den Widerstand gegen die Nazis in Dorstfeld zu stärken.”

Der Polizei wirft Schmidt vor, ihrer Verantwortung als Versammlungsbehörde nicht gerecht zu werden: “Die Beamten versuchen die Verantwortung abzuschieben und unnötig zu verkomplizieren, indem sie dem Camp den politischen Charakter absprechen. Damit stellen sie unser Camp auf eine Ebene mit einem Trödelmarkt.”

Hierzu äußerte sich Daniel Werner als Rechtsanwalt des Antifacamps wie folgt: “Das Bundesverfassungsgericht sagt ganz deutlich, dass vom Versammlungsrecht nicht nur Zusammenkünfte traditioneller Art geschützt sind, sondern auch vielfältige Formen gemeinsamer Meinungskundgabe. Dies kann selbstverständlich auch ein Camp sein. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Versammlungsbehörde die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt. Stattdessen wird mein Mandant in einen unnötigen Rechtsstreit gedrängt. Zivilcouragiertem Handeln gegen Neonazis werden Steine in den Weg gelegt.”

Die Organisatoren des Camps wollen sich durch das Vorgehen der Polizei nicht verunsichern lassen. “Wir werden ein politisches Camp gegen den Naziaufmarsch und die Aktivitäten der Neonazis durchführen. Wir lassen uns unser Vorhaben nicht von taktischen Spielchen der Behörden streitig machen”, schließt Schmidt.